Wie kann ich mich als Interpret/Band bei Family Records bewerben?
Im Grunde recht einfach. Es gibt die Möglichkeit, ein Demo per Email zu senden. Bitte unbedingt als Downloadstream(Mp3) da aufgrund einer begrenzten Speichergröße das Email-Postfach überfüllt sein kann. Ein Foto und Bandlink zur Website wären ebenfalls hilfreich. Bitte habt Verständnis, eine Garantie auf umfangreiche Rückantwort können wir nicht geben, rein aus organisationstechnischen Gründen. Ein kurzer Vermerk muss in der Regel reichen. Von Zuschriften und den Versand von Audio CDs auf dem Postwege raten wir ab. Eine Absage, bzw. keine positive Rückantwort, hat nichts mit der Qualität Eures Könnens zu tun. Family Records nimmt aus rein Betriebsinterner Philosophie, nur sehr wenig Künstler unter Vertrag.
Welche Dateien werden benötigt für eine evtl. Veröffentlichung und welche Aufgaben habe ich als Interpret, falls es zu einem Vertrag kommt?
• eine unbedingte Disziplin bei der Erarbeitung eines Bühnenprogramms
• Bei Liveauftritten die Titel präsentieren und bewerben.
• Falls bereits vorhanden, die Lieferung der "sendefähigen" Audio-Master als Wavedatei, 16 Bit, 44,1kHz
(bei der Erstellung des Audiomasters, bzw. des Covers stellt Family Records gegebenenfalls gern Unterstützung zur Seite.)
• Foto für CD/Singlecover, Format JPG in Auflösung mindestens 1400x1400pixeln
• Werbematerial(Aufsteller etc.), welche von F.R.zur Verfügung gestellt werden auf den Veranstaltungen gut sichtbar präsentieren.
• Labels und Musicstores mit dem Produkt der Band auf der eigenen Bandwebsite & social media verlinken.
Leistungen von Family Records
Verlags vertrag mit dem Künstler über die Vermarktungsrechte der Audio-Produktionen, die Inverlagnahme des jeweiligen Werkes. Die Verlags-Anmeldung bei der GEMA. F.R. übernimmt gegebenenfalls auch Tätigkeiten, welche im Zusammenhang mit den Aufführungslisten der GEMA stehen. Die digitale Vermarktung der Produkte im Onlinehandel steht im Vordergrund. Die physikalischen Vermarktungsrechte behält sich FR ebenfalls vor (davon sind aber der Eigenbedarf der Musiker und der Verkauf von CDs auf Veranstaltungen der Künstler ausgenommen). Ebenso gilt, dass bei einem Vertrag mit F.R .die Rechte von den Textern und Komponisten bei den Urhebern bleiben. Unterstützung bei Liveauftritten und Management.